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AGB

AGBs der ruhrtours Reisen GmbH

Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der ruhrtours Reisen GmbH, im Folgenden kurz ruhrtours oder Veranstalter genannt. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung werden diese Reisebedingungen anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.
Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text sorgfältig durch.

1. Reisevertrag

1.1
Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.

1.2
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.3
Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

1.4
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von ruhrtours nicht befugt

2. Zahlung

2.1
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.

2.2
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.3
Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und am Tag der Rechnungsstellung durch Zusendung eines Überweisungsbeleges (per e-Mail oder Fax) sichergestellt wird.

2.4
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt ruhrtours die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

4. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen

4.1
Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist ruhrtours berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 15.- je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen.

4.2
Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

4.3
Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig.

4.4
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ruhrtours durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Hierdurch fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 15.- pro Person an. Die vorgenannten Bearbeitungsentgelte fallen auch dann an, wenn Namen von Reisekunden durch vorherige Falschangabe nachträglich korrigiert werden müssen, oder wenn sich die Kundennamen nach Vertragsabschluss ändern.

4.5
In sämtlichen Fällen der Umbuchung, Namensänderung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. ruhrtours ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. ruhrtours ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %, mindestens 25,- €,
    bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %,
    bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %,
    bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %,
    vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80 %,
    Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90 %

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6. Rücktritt seitens des Veranstalters

6.1 ruhrtours kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für ruhrtours und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ruhrtours steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von ruhrtours im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann ruhrtours auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6.2 Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist ruhrtours bis 30 Tage vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer dann in voller Höhe zurück, soweit nicht eine Regelung im Sinne von Ziffer 6.4 zustande kommt.

6.3 Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann ruhrtours eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ruhrtours nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist, dass sie ruhrtours im Falle der Durchführung der Reise Kosten verursachen würde, die die wirtschaftliche Opfergrenze bezogen auf diese Reise überschreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von ruhrtours zu vertreten sind. Dem Teilnehmer wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von ruhrtours keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 6.4 unberührt bleibt.

6.4 Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen Absage des Veranstalters gemäß Ziffer 6.2 oder 6.3 kann der Reiseteilnehmer die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von ruhrtours verlangen, wenn ruhrtours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Teilnehmer obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der Absage oder dem Rücktritt von ruhrtours diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

7.1
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann ruhrtours ein Entgelt verlangen.

7.2
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird ruhrtours die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von ruhrtours und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

9. Haftung

9.1
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit ruhrtours für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2
Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet ruhrtours je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu
€ 4.091.-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364.-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

9.3
Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger für den Veranstalter Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Veranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

9.4
Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von ruhrtours als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

10. Gewährleistung/Schadenersatz

10.1
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von ruhrtours verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.

10.2
Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

10.3
Die Leistungsträger vor Ort sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11. Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

12.2
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

12.3
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ruhrtours zur Anfechtung des Reisevertrages.

12.4
Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

12.5
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12.6
Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

13.Reiseveranstalter

Veranstalter aller Reisen soweit dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist:

ruhrtours Reisen GmbH
Berliner Str. 83
45145 Essen
Tel: 0201 – 750 10 93
Fax: 0201 – 750 11 22
Geschäftsführer: Stefan Bings
Handelsregister: AG Essen HRB 22160

Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission